Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
von PRO PFERD Pferdetraining - Carolin Gerhartz

(Stand: 01.03.2026)

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Auftragnehmerin/Trainerin (Carolin Gerhartz/ PRO PFERD Pferdetraining) und dem Auftraggeber (Kunden) für die Erbringung von mobilen Dienstleistungen im Bereich des Pferdetrainings.

2. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Ausbildungsdienstleistungen in folgenden Hauptformen:
- Mobiler Unterricht (Fokus Mensch): Anleitung und Schulung des Auftraggebers zur Verbesserung seiner Kommunikations- und Trainingsfähigkeiten in der Bodenarbeit (bis zu 60 Minuten pro Einheit).
- Mobiles Pferdetraining/ Boden-Beritt (Fokus Pferd): Aktive Übernahme von Trainingseinheiten durch die Trainerin zur Ausbildung, Gymnastizierung oder Verhaltenskorrektur des Pferdes (bis zu 60 Minuten pro Einheit).
- Problempferdetraining: Eine 2-stündige Ersteinheit zur detaillierten Ursachenforschung und Korrektur von Verhaltensproblemen.
- Kurse: Organisation und Durchführung von Tages- oder Wochenendkursen zu spezifischen Themen der Kommunikation und Bodenarbeit für Gruppen.

3. Der Hauptfokus liegt auf der Ausbildung und Schulung vom Boden aus (inklusive der Vorbereitung auf das Reiten). Die Auftragnehmerin übernimmt keinen Beritt als Regelleistung und leistet keinen regulären Reitunterricht auf dem Pferd. Die Möglichkeit einzelner, abgesprochener Kurzeinheiten im Sattel oder der Begleitung beim Aufsitzen in Ausnahmefällen bleibt davon unberührt.
 

§ 2 Vertragsschluss

1. Ein Vertrag kommt durch die Annahme der Bestellung/Buchung des Auftraggebers (z. B. für eine Einzelstunde, ein Abonnement oder einen Kursplatz) durch die Auftragnehmerin zustande. Dies erfolgt in der Regel in Textform (z. B. E-Mail). Die Buchung von Einzelstunden und Problempferdetrainings wird durch die Terminvereinbarung begründet. Die Buchung von Abonnements und Kursplätzen kommt durch die verbindliche Bestätigung der Bestellung durch die Auftragnehmerin zustande, wobei die vollständige Zahlung des Honorars (gemäß § 3.5) Voraussetzung für die Wirksamkeit des Vertrages bzw. die Aktivierung des Abos bzw. des Kursplatzes ist.

2. Der Kauf eines Gutscheins stellt einen Vertrag über die Erbringung einer zukünftigen Leistung dar. Der Gutschein wird erst nach vollständigem Zahlungseingang aktiviert und ist dann einlösbar.

3. Diese AGB werden dem Auftraggeber vor oder bei Vertragsschluss bekannt gegeben und mit der Terminbuchung oder durch die (An-)Zahlung des Honorars anerkannt.
 

§ 3 Honorar und Zahlungsbedingungen

1. Honorar: Die Höhe des Honorars für Einzelstunden, Abonnements, Problempferdetrainings und Kurse ergibt sich aus der aktuellen Preisliste der Auftragnehmerin, die auf der Webseite veröffentlicht oder dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt wird.

2. Fahrtkosten (Anfahrtspauschale): Die Fahrtkosten werden anhand der einfachen Wegstrecke vom Standort der Auftragnehmerin (45894 Gelsenkirchen-Buer) zum Stall des Auftraggebers berechnet. Die konkrete Staffelung der Anfahrtspauschalen ergibt sich aus der aktuellen Preisliste der Auftragnehmerin, die auf der Webseite veröffentlicht oder dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt wird.

3. Reichweite und Sonderregelungen für Fahrtkosten: Regelmäßige Termine (Unterricht/Training) können grundsätzlich nur bis zu einer Entfernung von maximal 30 km (einfache Strecke) zugesagt werden, wobei die Zusage von der zeitlichen und räumlichen Integration in die Route der Trainerin abhängt. Für Problempferdetraining und Kurse außerhalb dieses 30 km-Radius können Ausnahmen vereinbart werden. Die Anfahrtskosten werden in diesem Fall individuell kalkuliert und schriftlich vereinbart.

4. Zahlungsfälligkeit:
- Einzelstunden & Problempferdetraining: Das Honorar (zzgl. Fahrtkosten) ist spätestens zur jeweiligen Einheit fällig.
- Abonnements: Der gesamte Rechnungsbetrag ist spätestens zur ersten Einheit des Abonnement-Zeitraums fällig. Nach individueller Absprache mit der Auftragnehmerin kann eine Ratenzahlung vereinbart werden; in diesem Fall ist der erste Teilbetrag spätestens zur ersten Einheit fällig.
- Gutscheine: Der gesamte Betrag ist beim Kauf des Gutscheins sofort fällig. Die Aktivierung/Aushändigung des Gutscheins erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.
- Kurse: Sofern nicht anders ausgeschrieben, ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % der Kursgebühr sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig. Die Restzahlung muss spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn eingegangen sein.

5. Abonnement-Laufzeit, Übertragbarkeit und Verfall: Die Abonnements sind personenbezogen und nicht auf Dritte übertragbar. Sie sind auf die feste Laufzeit (aktuell 3 Monate für Mobilen Unterricht und 2 Monate für Mobiles Pferdetraining) ab der ersten in Anspruch genommenen Einheit befristet und enden mit Ablauf dieser Frist automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Die Einheiten sind zwingend innerhalb dieser festen Laufzeit zu nutzen. Die Auftragnehmerin stellt hierzu einen Trainingspass aus, auf dem das Ende der Laufzeit vermerkt ist. Eine Verlängerung dieser Laufzeit (z. B. aufgrund von Urlaubsplanung) ist nur nach vorheriger individueller Absprache und im Ermessen der Auftragnehmerin möglich. Nach Ablauf dieser festen Laufzeit verfallen die Ansprüche auf die nicht genutzten Einheiten. Der Auftraggeber hat jedoch einen Anspruch auf Erstattung des Honorars für die nicht genutzten Einheiten, abzüglich eines pauschalierten Schadensersatzes in Höhe von 30% des Honorars der verfallenen Einheiten für entgangenen Gewinn und Verwaltungsaufwand. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass der Auftragnehmerin kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

6. Gutschein-Gültigkeit: Gutscheine sind ab dem Ausstellungsdatum ein Jahr lang gültig und können in diesem Zeitraum für die ausgewiesene Leistung eingelöst werden. Eine Barauszahlung des Gutscheinwerts ist während der Gültigkeitsdauer ausgeschlossen. Nach Ablauf der Frist von einem Jahr verjährt der Anspruch auf die Leistung. Bis zum Ende der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren (gerechnet ab Ende des Ausstellungsjahres) besteht jedoch ein Anspruch auf Rückzahlung des gezahlten Kaufpreises durch den Gutscheininhaber.

7. Zahlungsweise: Die Zahlung erfolgt in bar oder per Überweisung auf das Geschäftskonto der Auftragnehmerin. Andere bargeldlose Zahlungsmethoden bedürfen der vorherigen individuellen Absprache. Für Kursgebühren gemäß § 3.4 ist eine bargeldlose Zahlungsmethode (z. B. Überweisung) zu nutzen.

8. Die Auftragnehmerin ist Kleinunternehmerin gemäß § 19 UStG und weist daher keine Umsatzsteuer aus.
 

§ 4 Terminierung, Terminabsagen und Ausfallgebühren

1. Terminierung von Abonnementeinheiten: Bei Buchung eines Abonnements ist der Auftraggeber verpflichtet, spätestens im Laufe der ersten in Anspruch genommenen Einheit alle weiteren Termine, die im laufenden Monat fällig werden, fest mit der Auftragnehmerin zu vereinbaren.

2. Absagen durch den Auftraggeber bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).

3. Ausfallgebühren (Gilt für Einzelstunden, Problempferdetraining und Abonnements):
- Absage bis zu 24 Stunden vor dem Termin: Die Einheit wird kostenfrei storniert und kann nachgeholt bzw. im gebuchten Abonnement-Zeitraum neu eingeplant werden.
- Absage kürzer als 24 Stunden vor dem Termin oder Nichterscheinen: Es fallen 100 % des Honorars der konkret abgesagten Einheit an bzw. die Einheit gilt im Rahmen von Abonnements als geleistet/genommen. Dies dient dem Ausgleich entgangener Einnahmen, da die reservierte Trainerkapazität kurzfristig nicht anderweitig verplant werden kann. Dem Auftraggeber bleibt jedoch der Nachweis gestattet, dass der Auftragnehmerin kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

4. Stornierung von Kursen durch den Auftraggeber: Die Stornierung eines Kursplatzes bedarf der Textform (z. B. E-Mail). Sofern in der Kursausschreibung keine abweichenden Regelungen getroffen wurden, gelten folgende Stornogebühren:
- Bis zu 4 Wochen vor Kursbeginn: Kostenfreie Stornierung.
- Ab 4 Wochen bis 1 Woche vor Kursbeginn: 50 % der Kursgebühr.
- Weniger als 1 Woche vor Kursbeginn oder Nichterscheinen: 100 % der Kursgebühr.
- Die Benennung eines geeigneten Ersatzteilnehmers durch den Auftraggeber ist jederzeit kostenfrei möglich. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass der Auftragnehmerin kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

5. Absage durch die Auftragnehmerin: Bei Ausfall der Einheit durch die Auftragnehmerin (z. B. Krankheit, höhere Gewalt) wird der Termin kostenfrei nachgeholt. Bei Abonnements verlängert sich der gebuchte Abo-Zeitraum um die Dauer der ausgefallenen Einheit. Ist ein Nachholen oder eine Verlängerung des Abo-Zeitraums nicht möglich oder vom Auftraggeber nicht gewünscht, wird die bereits gezahlte Gebühr für die ausgefallene Einheit unverzüglich an den Auftraggeber zurückerstattet.
 

§ 5 Pflichten des Auftraggebers

1. Gesundheit des Pferdes und Versicherung: Der Auftraggeber versichert, dass das Pferd körperlich trainingsfähig und frei von ansteckenden Krankheiten ist. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Trainerin umfassend über den aktuellen mentalen Zustand des Pferdes zu informieren und bestätigt, dass das Pferd für das Training vom Boden aus mit den entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen geeignet ist. Zudem versichert der Auftraggeber, dass das Pferd gültig haftpflichtversichert ist.

2. Ausrüstung und Trainingsort: Der Auftraggeber ist für die Bereitstellung eines geeigneten und sicheren Trainingsortes sowie für die korrekte und sichere Hauptausrüstung des Pferdes verantwortlich. Die Trainerin empfiehlt hierfür die Verwendung eines Kappzaums oder eines adäquaten, sicheren Kopfstücks. Fehlendes oder ergänzendes Trainingsequipment (z. B. Kappzaum, Seil, Gerte, Pylonen) wird von der Trainerin für die Dauer der Trainingseinheit zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Eignung aller von ihm bereitgestellten vorhandenen Materialien vor Ort (z. B. Stangen, Kegel) und haftet für die sachgemäße und sichere Handhabung aller im Training verwendeten Materialien sowie für die Einhaltung der Anweisungen der Trainerin. Die Trainerin haftet für Schäden, die durch ihre mitgebrachten Hilfsmittel verursacht werden, nach Maßgabe des § 6.3.

3. Mitwirkung und Berechtigung: Der Auftraggeber versichert, die Anweisungen der Trainerin gewissenhaft zu befolgen. Der Auftraggeber bestätigt, dass er Tierhalter ist oder zur Beauftragung der Trainingseinheiten durch den Tierhalter berechtigt ist.
 

§ 6 Haftung und Versicherung

1. Eigenverantwortung und Tierhalterhaftung: Die Teilnahme an der Unterrichtseinheit erfolgt auf eigene Gefahr des Auftraggebers. Die Auftragnehmerin übernimmt in keinem Fall die Tierhalterhaftung (§ 833 BGB) für das Pferd.

2. Schäden und Versicherungsschutz: Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die durch das Pferd verursacht werden. Der Auftraggeber versichert, dass die bestehende Tierhalterhaftpflichtversicherung auch die gesetzliche Haftpflicht des Tierhüters (welche die Trainerin einschließt) im Rahmen der vereinbarten Leistungen abdeckt. Bei Abwesenheit des Auftraggebers während der Einheit geht die rechtliche Verantwortung für Schäden, die das Pferd Dritten zufügt, nicht auf die Trainerin über.

3. Haftungsbeschränkung der Trainerin: Die Haftung der Auftragnehmerin für Personenschäden (Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit) ist auch bei einfacher Fahrlässigkeit gegeben. Für sonstige Schäden (insbesondere Sach- und Vermögensschäden, zu denen Schäden am Tier und an der Ausrüstung zählen) haftet die Auftragnehmerin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.
 

§ 7 Schlussbestimmungen

1. Vertragssprache: Die für den Vertragsabschluss und die gesamte Vertragsbeziehung zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

2. Widerrufsrecht und Belehrung: Dem Auftraggeber, sofern er Verbraucher ist und der Vertrag im Wege des Fernabsatzes zustande gekommen ist, steht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Dieses Widerrufsrecht ist jedoch gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB bei Verträgen über Dienstleistungen zur Erbringung von Freizeitbetätigungen, die für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsehen, ausgeschlossen. Dies betrifft die Buchung von Einzelstunden, Problempferdetrainings und Kursterminen zu einem festen Datum. Für den Kauf von Abonnements oder Gutscheinen ohne feste Terminierung der Einzelleistungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die gesonderte Widerrufsbelehrung ist auf der Webseite der Auftragnehmerin abrufbar.

3. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen dieser AGB bedürfen der Textform.

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